Krankheit und Pflegebedürftigkeit gehen mit vielen neuen Fragen und wichtigen Entscheidungen einher. Gute und gewissenhafte Pflegeberatung behält deshalb die Kosten im Blick: Denn jeder Mensch hat (s)ein persönliches Pflegebedürfnis ...

Gezielte Hilfe setzt immer umfangreiche Informationen und fachkundige Beratung voraus. Unsere Pflegedienstleitung hilft unter anderem auch bei behördlichen Anträgen und der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen.

Beratung zur Pflege nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Falls Sie die Pflege eines Angehörigen oder Bekannten in eigener Regie durchführen und entsprechendes Pflegegeld beziehen, verlangt die Pflegekasse von Ihnen die halbjährliche Pflegeberatung durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung.

Bei Pflegegrad 1 kann halbjährlich ein Beratungsbesuch in Anspruch genommen werden.
Bei Pflegegrad 2+3 verlangt die Pflegeversicherung einen Beratungsbesuch halbjährlich, bei Pflegegrad 4+5 vierteljährlich.


Diese Pflegevisite umfasst vor allem eine Beratung rund um die weitere Pflege sowie zu Hilfsmitteln, die Ihnen diese verantwortungsvolle Aufgabe zukünftig erleichtern. Dies können ebenso weiterführende häusliche Schulungen oder Pflegekurse sein. Im Rahmen dieses Beratungsangebots sind wir von allen Kranken- und Pflegekassen anerkannt.

Essen auf Rädern

In Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz in Mülheim an der Ruhr bieten 
wir einen Menüservice an. Sie können sich ein Mittagessen heiß oder tiefkühlfrisch
nach Hause liefern lassen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

https://www.drk-muelheim.de/angebote/senioren/menueservice.html